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Datenschützer und Piwik
Deutsche Datenschützer konnten sich offensichtlich doch noch mit einem Webanalysetool anfreunden und empfehlen den Einsatz des auch von uns favorisierten Piwik. Das allerdings mit Einschränkungen. Folgende Vorraussetzungen müssen für einen rechtskonformen Einsatz erfüllt werden:
- Verwendung des Plugins "AnonymizeIP"
- Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out)
- Eventuell Ausschließen der Erfassung des Referrers
- Keine nachträgliche Depseudonymisierung von Daten
- Löschung von Benutzerdaten auf Anfrage
- Lebensdauer von Piwik-Cookies setzen und verringern
Alles noch mal im Detail in dem PDF "Hinweise und Empfehlungen zur Analyse von Internet Angeboten mit „Piwik“" nachzulesen.
Gefunden bei Heise.de | Datenschützer empfehlen Piwik zur Webanalyse
Gepostet am von Jochen Breuer